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NOBIS – RECHTSANWÄLTE FÜR SEXUALSTRAFRECHT

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Das SEXUALSTRAFRECHT hat bei uns innerhalb der Strafverteidigungen nochmals einen besonderen Schwerpunkt.
Daher haben wir eine spezielle Fachabteilung aus Strafverteidigern gebildet, die sich ausschließlich mit dem Sexualstrafrecht befasst.

Das Sexualstrafrecht weist so viele Besonderheiten auf, dass wir von „NOBIS RECHTSANWÄLTE FÜR STRAFRECHT“ bereits vor Jahren davon überzeugt waren, dass eine optimale Verteidigung in diesem speziellen Fachbereich nur dann gewährleistet ist, wenn wir eine spezielle Abteilung von Strafverteidigern bilden, die hauptsächlich nur im Sexualstrafrecht tätig sind. Das haben wir umgesetzt.

Bei uns werden Sie in unserer Fachabteilung SEXUALSTRAFRECHT von Strafverteidigern vertreten, die ausschließlich im Sexualstrafrecht tätig sind. Für unsere Rechtsanwälte im Sexualstrafrecht sind Sexualstrafverfahren das tägliche Geschäft.

Haben Sie eine Vorladung erhalten oder fand sogar eine Hausdurchsuchung bei Ihnen statt oder haben Sie sogar bereits eine Anklage wegen des Vorwurfes einer Sexualstraftat erhalten?
In derartigen Fällen ist es wichtig, sich von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen, der über die notwendigen speziellen Fachkenntnisse im Sexualstrafrecht verfügt und zudem die entsprechenden Erfahrungen in diesem speziellen Bereich hat.

RECHTSANWÄLTE FÜR SEXUALSTRAFRECHT

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Sexualstraftat begangen zu haben, benötigen Sie einen Strafverteidiger, der die fachlichen Kenntnisse im Sexualstrafrecht und die entsprechende Erfahrung im Sexualstrafverfahren besitzt.

Wir vertreten Sie u.a. bei folgenden Vorwürfen:

  • Vergewaltigung / sexuelle Nötigung
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften und Darbietungen
  • Kindesmissbrauch
  • sexueller Übergriff
  • sexuelle Belästigung
  • sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • Ausübung verbotener oder jugendgefährdender Prostitution
  • Missbrauch von Schutzbefohlenen
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Der Vorwurf, eine Sexualstraftat begangen zu haben, kann schwerwiegende Folgen, sowohl privat als auch beruflich, haben. Darüber hinaus drohen bei den meisten Delikten des Sexualstrafrechts enorme Freiheitsstrafen im Falle einer Verurteilung. Für die Beschuldigten stellt die Einleitung eines Verfahrens wegen eines Sexualstrafdeliktes daher oftmals eine Extremsituation dar.

Wichtig für die Beschuldigten eines Sexualstrafverfahrens ist es, einen professionellen, fachlich kompetenten und im Sexualstrafrecht erfahrenen Strafverteidiger oder sogar in größeren Fällen ein Strafverteidigerteam an seiner Seite zu haben.

Meistens muss sich der Strafverteidiger bei Sexualstraftaten mit „Aussage-gegen-Aussage- Konstellationen“ auseinandersetzen.

Hauptarbeit des erfahrenen Rechtsanwaltes für Sexualstrafrecht ist es daher, Widersprüche in den Aussagen des angeblichen Opfers herauszuarbeiten. Dies erfordert Erfahrung und besondere Kenntnisse der Aussageanalysen.

RECHTSANWÄLTE FÜR SEXUALSTRAFRECHT
Sie sind nicht allein! Wir, Nobis Rechtsanwälte für Strafrecht, stehen Ihnen in allen Belangen des Sexualstrafrechts zur Seite. Wir besitzen sogar eine eigene Abteilung nur für Sexualstrafverfahren. Unser erfahrenes Team von Strafverteidigern im Sexualstrafrecht vertritt seit vielen Jahren erfolgreich unsere Mandanten im Sexualstrafrecht in ganz Deutschland und sogar international.

Wir verteidigen Sie an allen deutschen Strafgerichten (an allen Amtsgerichten, an allen Landgerichten, an allen Oberlandesgerichten, am Bundesgerichtshof (BGH), am Bundesverfassungsgericht).

Zudem sind wir auch international tätig (z.B. wenn Sie im Ausland festgenommen wurden oder die Sexualstraftat im Ausland begangen wurde, aber in Deutschland verfolgt wird).

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Es gibt selten Augenzeugen, so dass Sexualstrafverfahren häufig von den Aussagen des Opfers und des Täters abhängen. Das Herausarbeiten von Widersprüchen in den Aussagen des angeblichen Opfers ist daher oft Kernarbeit des erfahrenen Strafverteidigers im Sexualstrafrecht.

Neben dem eigenen Herausarbeiten von Widersprüchen nutzen wir auch oft in Sexualstrafverfahren die Hilfe von Sachverständigen, die für uns aussagepsychologische Gutachten erstellen, um die Weichen in Richtung „Freispruch“ zu lenken.

RECHTSANWÄLTE FÜR SEXUALSTRAFRECHT
Der bloße Vorwurf einer Sexualstraftat kann verheerende Auswirkungen auf Ihr Leben haben. Oft drohen nicht nur lange Haftstrafen, sondern auch schwerwiegende Schäden Ihrer persönlichen Beziehungen, Ihrer beruflichen Karriere und Ihres Rufes. Eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat kann Ihnen für den Rest Ihres Lebens folgen. Wenn Sie verurteilt werden, drohen Ihnen eine Registrierung als Sexualstraftäter und schwere strafrechtliche Sanktionen.

Rechtsanwalte für Sexualstrafrecht. Vertretungsberechtigt an allen Strafgerichten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, BGH für Strafsachen, Bundesverfassungsgericht). Wir sind bundesweit, aber auch über die deutschen Grenzen hinaus für unsere Mandanten tätig. Büros in Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main, Essen, Brüggen, Madrid und Valencia. Wenn Sie allerdings nicht zu uns kommen können (z.B. wegen eines Haftbefehls), kommen wir zu Ihnen, egal wo Sie sich befinden.
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Die Verteidigung in Sexualstrafverfahren unterscheidet sich von anderen Strafverfahren des Strafrechts und erfordert sehr spezifische Kenntnisse und Erfahrungen.

Für eine effektive Verteidigung bilden wir oft Teams aus erfahrenen Rechtsanwälten im Sexualstrafrecht und nehmen zudem zusätzlich die Hilfe von externen Psychologen für die Erstellung von aussagepsychologischen Gutachten zu Hilfe.

Es kommt auch vor, dass wir private Ermittler beauftragen müssen.

RECHTSANWÄLTE FÜR SEXUALSTRAFRECHT
Neben hohen Haftstrafen und Verlust von persönlichen Beziehungen, Jobverlust und Schädigungen des Rufes drohen auch für einige Länder Reiseverbote: Einige Länder haben Reiseverbote für Personen, die wegen Sexualstraftaten verurteilt wurden. Beispiel: Die USA.

Mögliche Zivilklagen: Die Verurteilung in einem Strafverfahren kann zu künftigen Zivilverfahren führen. In solchen zivilrechtlichen Fällen kann der Verurteilte einer Sexualstraftat für hohe Schadenskosten haften.

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In Sexualstrafverfahren gibt es häufig nur ein Hauptbeweismittel, nämlich die Aussage des Opfers. Diese Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist typisch in Sexualstrafverfahren.

Der erfahrene Rechtsanwalt in Sexualstrafverfahren arbeitet Widersprüche in den Aussagen des angeblichen Opfers heraus.

Bewahren Sie Ruhe bei einer Hausdurchsuchung. Machen Sie keinerlei Angaben. Schweigen ist diesem Falle Gold. Andernfalls könnten Sie sich mit Ihren Aussagen womöglich selbst belasten.

Wir werden umgehend Akteneinsicht beantragen und erarbeiten dann die fallbezogen richtige Verteidigungsstrategie.

RECHTSANWÄLTE FÜR SEXUALSTRAFRECHT
Unsere Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht haben langjährige Erfahrungen im Sexualstrafrecht.

Mit Büros an 5 deutschen Standorten (Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Brüggen bei Mönchengladbach) können wir auch die personelle Stärke mitbringen, um auch große Fälle zu bearbeiten und den Ermittlungsbehörden und Gerichten entsprechend entgegenzutreten, um Ihre Rechte vollumfänglich geltend zu machen.

Wir sind bundesweit als auch international tätig

Wir sind vertretungsberechtigt an allen Strafgerichten – Amtsgericht (Einzelrichter und Schöffengericht), Landgericht (Große und Kleine Strafkammer), Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof für Strafsachen und Bundesverfassungsgericht.

RECHTSANWÄLTE FÜR SEXUALSTRAFRECHT

Als Sexualstraftaten werden alle Straftaten gegen die individuelle sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person bezeichnet. Diese sind in den §§ 174 bis 184j Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Dazu zählen unter anderem: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Besitz und Verbreitung von kinderpornographischem Inhalt.

Vergewaltigung

Der Tatbestand der Vergewaltigung ist nicht in einem eigenen Paragraphen normiert, sondern ist in § 177 Abs. 6 StGB als ein besonders schwerer Fall einer Sexualstraftat normiert.

§ 177 StGB
(…)
Abs. 6)

In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren (bis zu 15 Jahren) zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt (z.B. mit dem Finger in die Scheide eindringt) oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

Wenn Sie einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten, dann kann es niemals eine Vergewaltigung sein. Eine Vergewaltigung ist demnach immer vollendet, wenn ein sexuell bestimmtes, vaginales, orales oder anales Eindringen in den Körper einer anderen Person ohne dessen Einverständnis (also gegen den Willen des Opfers) vorliegt.

Auf den Punkt gebracht:

Vergewaltigung ist immer dann gegeben, wenn der Täter eines seiner Körperteile in eine Öffnung des Opfers gegen den Willen des Opfers einfügt.

Daher ist z.B. auch das nicht einvernehmliche Eindringen des Fingers in die Scheide des Opfers bereits eine Vergewaltigung.

Zusammenfassend noch einmal ein Überblick über die Sexualstrafverfahren.

  • Vergewaltigung
  • sexuelle Belästigung
  • sexuelle Nötigung
  • Kindesmissbrauch
  • sexueller Übergriff
  • sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • exhibitionistische Handlungen
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften und Darbietungen
  • Ausübung verbotener oder jugendgefährdender Prostitution
  • Missbrauch von Schutzbefohlenen
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