In vielen Punkten ist das deutsche Sexualstrafrecht und spanische Sexualstrafrecht sehr gleich. Es gibt aber auch sehr entscheidende Punkte, in denen sich beide Systeme unterscheiden.
Auf einen wichtigen Unterschied wollen wir hier eingehen:
Ein entscheidender Unterschied des deutschen Sexualstrafrechts vom spanischen Sexualstrafrecht ist, dass im spanischen Sexualstrafrecht nicht das fehlende „Nein“ (Nein ist Nein) oder eine sonstige Darstellung des Nichtgefallens der jeweiligen Situation ausschlaggebend für eine einvernehmliche sexuelle Handlung ist, sondern beide Parteien müssen klar erkennbar ausdrücken, dass sie diese körperliche Nähe wünschen (das sogenannte „Nur Ja ist Ja"-Gesetz)
Diese Gesetzesänderung im spanischen Sexualstrafrecht wurde im Jahr 2022 beschlossen und hat unter dem Punkt „Nur Ja heißt Ja"-Gesetz für kontroverse Diskussionen geführt?
Wir beschäftigen als deutsch-spanische Kanzlei, die einen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht hat, deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados, die Erfahrung in der Bearbeitung sexualstrafrechtlicher Mandante haben. Durch Büros in Deutschland und Spanien bieten wir in beiden Ländern Ansprechpartner im Sexualstrafrecht.
Anfrage stellenWir von Nobis – Rechtsanwälte + Abogados für Strafrecht sehen diese neue Gesetzgebung in Spanien zum Sexualstrafrecht kritisch.
Im deutschen, wie auch spanischem Strafrecht, gilt die Unschuldsvermutung („Im Zweifel für den Angeklagten“ / „in dubio pro reo“). Mit dem „Nur Ja heißt Ja"-Gesetz sehen wir diesen so wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz durchbrochen, weil aus unserer Sicht eine Beweislastumkehr mit diesem neuen Gesetz im spanischen Sexualstrafrecht in der Praxis verbunden ist.
Obwohl das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" Klarheit und Transparenz fördern soll, können Missverständnisse oder unterschiedliche Interpretationen der Zustimmung zu strafrechtlichen Unsicherheiten und zu falschen Urteilen führen, insbesondere in Fällen, in denen die Kommunikation unklar oder uneindeutig ist.
Trotz der Kritik an diesem Gesetz hält der spanische Gesetzgeber an das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip fest.
Dieses Gesetz wird vom Gesetzgeber als wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Opfern im spanischen Sexualstrafrecht angesehen und soll dazu beitragen, eine Kultur der Einvernehmlichkeit und des Respekts zu fördern.