Sie haben Post von der Polizei erhalten oder sind anderweitig mit einer Ermittlungsmaßnahme konfrontiert und suchen nun einen Rechtsanwalt für Strafrecht? Hier erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf der Mandatsübernahme sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen – so übernehmen wir Ihren Fall!
Nein. Dies wird in aller Regel auch nicht empfohlen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte sollte nach sorgfältiger Überlegung erwogen werden, sich zur Sache zu äußern. Es ist ratsam, sich bereits ab dem ersten Kontakt zur Polizei durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der dann Akteneinsicht beantragt.
Das ist bei der Versicherung zu erfragen. Wir rechnen unsere Tätigkeiten anhand unserer transparenten Honorarvereinbarungen aber grundsätzlich nur mit Ihnen selber ab.
In ausgewählten Fällen sind wir auch im Bereich der Nebenklagevertretung tätig. Sprechen Sie uns gern an.
Setzen Sie sich jetzt mit der Kanzlei NOBIS in Verbindung und erhalten Sie einen ersten Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten für Sexualstrafrecht.
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