Das deutsch-spanische Strafrecht stellt einen besonderen Schwerpunkt bei uns dar.
Das deutsch-spanische Strafrecht stellt einen besonderen Schwerpunkt bei uns dar.
Wir vertreten Sie in ganz Spanien, also auf dem gesamten Festland, aber auch auf den Kanaren und den anderen spanischen Inseln (insbesondere auf Mallorca), vor jedem spanischen Strafgericht.
In spanischen Strafsachen gehören Haftbesuche (wie der Besuch in den Gefängnissen „Soto del Real“ oder „Alcalá Meco“) ebenso zu unseren Aufgabenfelder, wie die Einsicht in die Ermittlungsakten und Gespräche mit dem Haftrichter und der Staatsanwaltschaft.
Ein guter Anwalt (spanisch: Abogado) / Strafverteidiger erkennt die beste Strategie für Ihr Verfahren, die je nach Situation von einer Verständigung mit dem Gericht oder der Gegenseite bis zu hartem Verteidigung unter Ausnutzung aller prozessualen Mitteln reichen kann.
Eines ist jedoch immer wichtig: Dass Ihre anwaltliche Vertretung mit dem größtmöglichen Engagement und Nachdruck geführt wird.
In Madrid und Valencia betreiben wir Büros mit deutschen Rechtsanwälten/ Strafverteidigern und spanischen Abogados, die dauerhaft in Verbindung mit unseren deutschen Standorten stehen. So können wir unseren Mandanten z.B. in einem unserer deutschen Büros empfangen und rechtlich betreuen und zugleich – idealerweise ohne dass Sie nach Spanien müssen – Ihre Interessen über eines unserer Büros in Spanien vertreten. Dabei ist es völlig egal, wo genau in Spanien die örtliche Zuständigkeit liegt – wir können vor allen spanischen Gerichten auftreten.
Es wird dringend empfohlen, bei Strafverfahren in Spanien sich so schnell wie möglich an einen Anwalt zu wenden, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht hat oder sogar idealerweise ausschließlich im Strafrecht tätig ist.
Wir sind ausschließlich im Strafrecht tätig: Strafrecht / Strafrecht / Strafrecht – sonst nichts !
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und brauchen einen Strafverteidiger?
Setzen Sie sich jetzt mit der Kanzlei NOBIS unverbindlich in Verbindung und erhalten Sie eine erste Einschätzung zum vermutlichen Ablauf Ihres Falles sowie zu den Anwaltskosten.